"die Lobbyisten der \u00ABPusher\u00BB blasen zum grossen hallali! Was immer vehement verneint wurde, soll pl\u00F6tzlich Legal werden. Raus aus der Anonymit\u00E4t hinein In die \u00D6ffentlichkeit. Das \u201ETeleimpulsger\u00E4t\u201C soll Salonf\u00E4hig werden. Der Schrei nach einer Sachkundepr\u00FCfung wird heute deutlich h\u00F6rbar. Wer gestern noch vor allem den SV-lern mit Sachkundenachweis kam, der wurde gleich geteert und gefedert. Wie sich die Zeiten und auch die Seiten \u00E4ndern, diese Rasanz ist beeindruckend. Ein Blick in das Petitions-Schreiben der \u201EARGE PRO-Impuls\u201C Arbeitsgemeinschaft f\u00FCr die sachgerechte Anwendung des Teleimpulsger\u00E4tes ARGE-IMPULS lenkt die Aufmerksamkeit sofort auf diese Zeilen. Zitat (...) Ein gut ausgebildeter Hund stellt keine Gefahr, sondern eine Bereicherung im t\u00E4glichen Leben dar. F\u00FCr diese zuverl\u00E4ssige Ausbildung stellen die heute auf dem Markt befindlichen Teleimpulsger\u00E4te ein wertvolles tierschutzfreundliches Hilfsmittel unter einem fachkundigen Anwender dar. Wir fordern deshalb unsere Vereine und den VDH a s unsere Interessenvertretung auf, eine gesetzliche Regelung \u00FCber die Anwendung dieser Ger\u00E4te auf dem Verordnungswege mit nachgewiesener Sachkunde anzustreben. Deshalb unsere Bitte: Unterst\u00FCtzen Sie dieses Anliegen mit Ihrer Unterschrift!!! Die Hundeausbildung war und ist seit jeher ein in der Satzung dieser Vereine festgelegter und im t\u00E4glichen Vereinsleben praktizierter Vereinszweck, zu dessen F\u00F6rderung sich die einzelnen im VDH organisierten Gebrauchshundesport und Rassezuchtverb\u00E4nde verpflichtet haben. Die hierdurch \u00FCber Jahrzehnte erworbene Kompetenz ihrer Mitglieder in Sachen Hundeausbildung steht daher keinesfalls hinter der Erfahrung anderer mit Hundeausbildung befasster Personengruppen zur\u00FCck. Nicht zuletzt deshalb sollte den o.g .Verb\u00E4nden und dem VDH daran gelegen sein, dass ihre Mitglieder in den Anwendungsbereich einer gesetzlichen Regelung \u00FCber die sachgerechte Anwendung von Elektroreizger\u00E4ten bei der Hundeausbildung einbezogen werden. Ein \u00DCberlassen dieses Ausbildungsbereiches an andere mit der Ausbildung von Hunden befasste Personengruppen k\u00E4me nach Auffassung der Unterzeichner einem weitgehenden Kompetenzverlust in diesem Bereich gleich und kann nicht hingenommen werden. (...) Quelle: Petition Die weitere Entwicklung sollte unsere erh\u00F6hte Aufmerksamkeit fordern! Ilselore Es gibt Augenblicke, in denen Nichtstun zur Schuld und Handeln zur Notwendigkeit wird. Anhang: Das Urteil: Elektroreizger\u00E4te zur Hundeerziehung sind tierschutzrechtlich verboten Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Einsatz von Elektroreizger\u00E4ten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen k\u00F6nnen, bei der Hundeausbildung nach geltendem Tierschutzrecht verboten ist. Der Kl\u00E4ger f\u00FChrt Seminare zur Hundeerziehung durch und m\u00F6chte dabei den Einsatz von Elektroreizger\u00E4ten vorf\u00FChren. Der beklagte Landkreis h\u00E4lt das f\u00FCr unzul\u00E4ssig. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Landkreis \u2013 wie schon die Vorinstanzen \u2013 Recht. Das Tierschutzgesetz verbietet die Verwendung von Ger\u00E4ten, die durch direkte Stromeinwirkung das artgem\u00E4\u00DFe Verhalten eines Tieres erheblich einschr\u00E4nken oder es zur Bewegung zwingen und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Sch\u00E4den zuf\u00FCgen, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zul\u00E4ssig ist. Von diesem Verbot werden die vom Kl\u00E4ger verwendeten Elektroreizger\u00E4te erfasst. Dabei kommt es nicht auf die konkrete Verwendung der Ger\u00E4te im Einzelfall sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart und Funktionsweise her geeignet sind, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzuf\u00FCgen. Denn es entspricht der Absicht des Gesetzgebers, den Einsatz der potentiell gef\u00E4hrlichen Ger\u00E4te generell zu verbiete! Nach dem Gesetz m\u00F6gliche landes- oder bundesrechtliche Ausnahmen von dem Verbot sind bisher nicht normiert worden. BVerwG 3 C 14.05 \u2013 Urteil vom 23. Februar 2006 Die Streitsache B. \u2013 Rechtsanw\u00E4lte LEGS, Mettmann \u2013 ./. Kreis Recklinghausen Die Beteiligten streiten dar\u00FCber, ob die Verwendung eines Elektroreizger\u00E4tes bei der Hundeerziehung unter das Verbot des \u00A7 3 Nr. 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) f\u00E4llt. \u00A7 3 Nr. 11 TierSchG verbietet die Verwendung von Ger\u00E4ten, die durch direkte Stromeinwirkung das artgem\u00E4\u00DFe Verhalten eines Tieres erheblich einschr\u00E4nken oder es zur Bewegung zwingen und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Sch\u00E4den zuf\u00FCgen, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zul\u00E4ssig ist. Der Kl\u00E4ger f\u00FChrt Seminare zur Hundeerziehung durch und m\u00F6chte hier den Einsatz von Elektroreizger\u00E4ten vorf\u00FChren. Er begehrt mit seiner Klage die Feststellung, dass die Verwendung von Elektroreizger\u00E4ten ohne Erlaubnis und auch ohne den Nachweis besonderer Sachkunde zul\u00E4ssig ist. Das Berufungsgericht hat die Klage mit der Begr\u00FCndung abgewiesen, dass der Einsatz von Elektroreizger\u00E4ten generell unter das Verbot des \u00A7 3 Nr. 11 TierSchG falle, weil es auf die Eignung des Ger\u00E4tes, nicht unerhebliche Schmerzen zuzuf\u00FCgen und nicht auf die konkrete Handhabung ankomme. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision wegen grunds\u00E4tzlicher Bedeutung zur Kl\u00E4rung der Frage zugelassen, ob und ggf. inwieweit Elektroreizger\u00E4te zur Hundeausbildung der Bestimmung des \u00A7 3 Nr. 11 TierSchG unterfallen."@de . "Teletakt-Urteil des Bundesverwaltungsgericht"@de . "die Lobbyisten der \u00ABPusher\u00BB blasen zum grossen hallali! Was immer vehement verneint wurde, soll pl\u00F6tzlich Legal werden. Raus aus der Anonymit\u00E4t hinein In die \u00D6ffentlichkeit. Das \u201ETeleimpulsger\u00E4t\u201C soll Salonf\u00E4hig werden. Der Schrei nach einer Sachkundepr\u00FCfung wird heute deutlich h\u00F6rbar. Wer gestern noch vor allem den SV-lern mit Sachkundenachweis kam, der wurde gleich geteert und gefedert. Wie sich die Zeiten und auch die Seiten \u00E4ndern, diese Rasanz ist beeindruckend. Ein Blick in das Petitions-Schreiben der \u201EARGE PRO-Impuls\u201C Arbeitsgemeinschaft f\u00FCr die sachgerechte Anwendung des Teleimpulsger\u00E4tes ARGE-IMPULS lenkt die Aufmerksamkeit sofort auf diese Zeilen. Zitat (...) Ein gut ausgebildeter Hund stellt keine Gefahr, sondern eine Bereicherung im t\u00E4glichen Leben dar. F\u00FCr diese zuverl\u00E4ssige A"@de . .