"Nein, gesch\u00FCtzt ist das Bildmaterial ansich, sowie dessen Titel / Produktname. Nein, wenn Bilder urheberrechtlich gesch\u00FCtzt sind, obliegt die benutzung nur dem Urheberrechtsinhaber. Allerdings kann der Urheberrechtsinhaber \u00FCber die Verwendung entscheiden. Das hei\u00DFt, er kann auch die Erlaubnis zu einer Verwendung geben, wenn eine Nachfrage diesbez\u00FCglich eingeht. Wie beschrieben, er KANN, aber er MUSS NICHT! Eine unerlaubte Nutzungist daher nicht gestattet und eine Nutzung unter einem anderen Namen k\u00F6nnte sogar juristische Folgen haben. Der Inhaber kann sich sogar eine Rechnung bzw. Schadensersatz erlauben. --Saviour1981 (Diskussion) 12:54, 8. Apr. 2016 (UTC) Kategorie:Die besten Fragen Kategorie:Beantwortete Fragen Kategorie:Recht Kategorie:Wiki"@de . "Darf man urheberrechtlich gesch\u00FCtzte Bilder in einem Wiki zeigen (unter \u00A751 des urhG), auch wenn man es als etwas anderes angibt (=anderen Namen geben)"@de . . . "Nein, gesch\u00FCtzt ist das Bildmaterial ansich, sowie dessen Titel / Produktname. Nein, wenn Bilder urheberrechtlich gesch\u00FCtzt sind, obliegt die benutzung nur dem Urheberrechtsinhaber. Allerdings kann der Urheberrechtsinhaber \u00FCber die Verwendung entscheiden. Das hei\u00DFt, er kann auch die Erlaubnis zu einer Verwendung geben, wenn eine Nachfrage diesbez\u00FCglich eingeht. Wie beschrieben, er KANN, aber er MUSS NICHT! Eine unerlaubte Nutzungist daher nicht gestattet und eine Nutzung unter einem anderen Namen k\u00F6nnte sogar juristische Folgen haben. Der Inhaber kann sich sogar eine Rechnung bzw. Schadensersatz erlauben. --Saviour1981 (Diskussion) 12:54, 8. Apr. 2016 (UTC) Kategorie:Die besten Fragen Kategorie:Beantwortete Fragen Kategorie:Recht Kategorie:Wiki"@de . . .