. . "Der Deutsche Ultraleichtflugverband e. V. (Amtsgericht M\u00FCnchen, Vereinsregister Nr. 10635), kurz DULV, wurde 1982 mit dem vorrangigem Ziel, die UL-Fliegerei in Deutschland zu legalisieren, gegr\u00FCndet. Mittlerweile z\u00E4hlt er ca. 4000 Mitglieder aus allen Sparten der UL-Fliegerei und ist gem\u00E4\u00DF \u00A7 2 der \"Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverb\u00E4nden (BeauftrV)\" vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2111), zuletzt ge\u00E4ndert durch die Verordnung vom 1. Okt. 2001 (BGBl I S. 2638), mit der Wahrnehmung der folgenden \u00F6ffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Luftsportger\u00E4te betraut:"@de . . "Deutsche Ultraleichtflugverband e. V."@de . . . . "1982"^^ . . . "Jo Konrad, Vito Baeumer"@de . "ca. 4000"@de . . "Der Deutsche Ultraleichtflugverband e. V. (Amtsgericht M\u00FCnchen, Vereinsregister Nr. 10635), kurz DULV, wurde 1982 mit dem vorrangigem Ziel, die UL-Fliegerei in Deutschland zu legalisieren, gegr\u00FCndet. Mittlerweile z\u00E4hlt er ca. 4000 Mitglieder aus allen Sparten der UL-Fliegerei und ist gem\u00E4\u00DF \u00A7 2 der \"Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverb\u00E4nden (BeauftrV)\" vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2111), zuletzt ge\u00E4ndert durch die Verordnung vom 1. Okt. 2001 (BGBl I S. 2638), mit der Wahrnehmung der folgenden \u00F6ffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Luftsportger\u00E4te betraut: 1. \n* Erteilung der Muster\u2011 und Verkehrszulassung von Ultraleichtflugzeugen, 2. \n* Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen f\u00FCr das Luftfahrtpersonal dieser Luftsportger\u00E4te, 3. \n* Erteilung der Erlaubnisse f\u00FCr die Ausbildung dieses Luftfahrtpersonals, 4. \n* Aufsicht \u00FCber den Betrieb von Luftsportger\u00E4ten auf Flugpl\u00E4tzen und Gel\u00E4nden, wenn beide ausschlie\u00DFlich dem Betrieb von Luftsportger\u00E4ten dienen und soweit nicht ein anderer Beauftragter die Aufsicht f\u00FChrt, 5. \n* Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in der jeweils g\u00FCltigen Fassung, 6. \n* die Wahrnehmung der Aufgaben entsprechend der Nummern 2 bis 5 f\u00FCr ein- oder zweisitzige Luftsportger\u00E4te mit einem nicht fest mit dem Luftfahrzeug verbundenen Motor und mit einer h\u00F6chstzul\u00E4ssigen Leermasse von 120 Kilogramm einschlie\u00DFlich Gurtzeug und Rettungsger\u00E4t. Als praktisch gleichberechtigter Verband ist nach \u00A7 1 der BeauftrV der \"Deutsche Aero Club e.V.\" (DAeC) mit denselben Aufgaben betraut. Die Musterpr\u00FCfung f\u00FCr ein- oder zweisitzige Luftsportger\u00E4te mit einem nicht fest mit dem Luftfahrzeug verbundenen Motor und mit einer h\u00F6chstzul\u00E4ssigen Leermasse von 120 Kilogramm einschlie\u00DFlich Gurtzeug und Rettungsger\u00E4t oder deren \u00DCberwachung sowie die Gel\u00E4ndezulassung geh\u00F6ren nicht zu den \u00F6ffentlichen Aufgaben des DULV. Er ist auch nicht kompetent f\u00FCr den Entwurf und die Fortf\u00FChrung von luft- und verwaltungsrechtlichen Vorschriften."@de . . "Deutscher Ultraleichtflugverband"@de .